 |
|
Die Jungjägerausbildung beginnt jeweils im Herbst und dient der Vorbereitung auf die Jägerprüfung im Frühling des darauffolgenden Jahres. Die Jägerprüfung wird vor der Unteren Jagdbehörde des Märkischen Kreises abgelegt. Die Ausbildung erfolgt durch sachkundige Jäger, die über jahre-/jahrzehntelange Erfahrung in der Jungjägerausbildung verfügen.
|
|
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Teil muss der Schießprüfung, die Schießprüfung dem mündlich-praktischen Teil vorausgehen.
|
|
Nach der am 01. Juli 1995 in Kraft getretenen neuen Prüfungsordnung umfasst die Jägerprüfung im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil folgende Sachgebiete:
|
|
1.
|
Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz;
|
|
2.
|
Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung;
|
|
3.
|
Waffentechnik; Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen);
|
|
4.
|
Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzes, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.
|
|